Stationäre Zusatzversicherungen

Wer als gesetzlich Versicherter im Krankenhaus als Privatpatient behandelt werden möchte, kann dies mit einer stationären Zusatzversicherung erreichen.

Doch nicht jede Zusatzversicherung macht Sie auch tatsächlich zum klassischen Privatpatient. Viele Anbieter leisten nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung. Bereits heute rechnen diverse Spezialisten aber schon höher ab. Wer eine wirklich freie Arztwahl haben will, sollte einen Tarif ohne Begrenzung auf die Höchstsätze wählen. Oft leisten die Versicherer auch nicht, wenn Sie ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus wählen und schränken somit Ihre freie Krankenhauswahl erheblich ein. Einige Tarife zahlen nur bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt oder bei schweren Erkrankungen.

Gute Anbieter beteiligen sich nach einem Krankenhausaufenthalt an den Kosten einer medizinisch notwendigen Kur oder übernehmen Kosten für vor- und nachstationäre Untersuchungen - ein Punkt, der bei den meisten Tarifen jedoch ausgeschlossen ist.

Wir zeigen Ihnen gerne die Leistungsunterschiede der Anbieter auf und ermitteln gemeinsam mit Ihnen das passende Produkt.