Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2002 gesetzlich verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Arbeitnehmer haben damit einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, künftige Entgeltansprüche für eine betriebliche Altersversorgung einzusetzen. Unabhängig vom erzielten Gehalt kann jeder Arbeitnehmer verlangen, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung für eine betriebliche Altersversorgung einzusetzen.

Formen der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds
  • Pensionskassen
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse

Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Arbeitgeber oder für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll ist, zeigen wir Ihnen gerne!