Krankentagegeld

Sich von einer Erkrankung, einem Unfall zu erholen, dauert manchmal länger, als einem lieb ist. Dann drohen erhebliche Einkommensverluste. Das trifft vor allem Selbstständige, aber auch Arbeitnehmern entstehen große Einkommenseinbußen. Mit einer Krankentagegeldversicherung sorgen Sie vor.

Arbeitnehmer mit gesetzlicher Krankenversicherung:

Im Krankheitsfall erhalten Sie sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Ab der siebten Woche zahlt dann die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld. Das Krankengeld ist geringer als das bisherige Nettoeinkommen. Das Krankengeld ist der Höhe nach begrenzt (70% des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts). Davon werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, bei Kinderlosen.

Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ermöglicht es Ihnen, Ihr Nettoeinkommen in voller Höhe abzusichern.

Selbständige / Freiberufler

Für Selbständige oder Freiberufler ist die Krankentagegeldversicherung noch wichtiger, denn hier gibt es im Krankheitsfall in der Regel keine Lohnfortzahlung. Für diese Personen werden auch Tarife, bei denen die Zahlung z.B. schon ab dem 3. Tag beginnen, angeboten.

Lassen Sie sich von uns individuelle Angebote erstellen, damit Sie im Krankheitsfall keine Versorgungslücke haben!