Riester-Rente

Mit der Riester-Rente wird die private Altersvorsorge durch Zulagen und mögliche Steuervorteile gefördert. Zahlt man 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag erhält man 154 EUR Grundzulage sowie 185 EUR Zulage für jedes Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Zulage sogar 300 EUR. Je mehr staatliche Förderung man erhält, desto weniger muss man selber zahlen. Dadurch werden oft Förderquoten von über 50 Prozent erreicht.

Förderberechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Beamte, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Ehepartner von Förderberechtigten.

Die Riester-Rente wird in unterschiedlichen Anlageformen angeboten, von der klassischen Rentenversicherung, dem Sparbuch bis hin zum Fondssparplan.

Vorteile

  • Lebenslange garantierte Rente
  • Hohe staatliche Zulagen in der Ansparphase und mögliche Steuervorteile
  • Keine Anrechnung auf Hartz IV im Rahmen gesetzlicher Freibeträge
  • Keine Zwangsliquidation bei Insolvenz möglich
  • Flexibler Rentenbeginn zwischen Alter 60 und 85 Jahre

Nachteile

  • Die Riester-Rente darf nur in Form einer Rente ausgezahlt werden, max. 30% des Kapitals können bei Rentenbeginn als Einmalbeitrag entnommen werden
  • Volle nachgelagerte Besteuerung in der Rentenbezugsphase
  • Die Versicherung kann nicht verkauft werden, ist nicht übertragbar und nicht vererbbar

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